Mit dem Hausboot auf dem Rideau-Kanal

Hausbootferien führerscheinfrei für jedermann

Ihre Reise - Überblick

Adventure Reisen

Kanada

Preis: Wochenmiete pro Hausboot ab auf Anfrage

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Reisebeschreibung

Wer möchte nicht einmal selbst Kapitän sein und mit einem Boot ganz entspannt und frei den Urlaub genießen?

Diesen Luxus können Sie sich auf einem Hausboot auf dem Rideau-Kanal gönnen.

Der Rideau-Kanal in der kanadischen Provinz Ontario verbindet die Hauptstadt Ottawa am Ottawa-Fluss mit der Stadt Kingston am Ontariosee. Entlang von natürlicher und wilder Schönheit schlängelt sich der Rideau-Kanal durch den Südosten Kanadas. Mit seinen 47 Schleusen verbindet der Rideau-Kanal Flüsse, Seen und künstlich angelegte Kanalabschnitte auf 202 km.

 

Eingeschlossene Leistungen

 

  • Hausboot mit kompletter Ausstattung in 5 verschiedenen Größen
  • Handtücher & Bettwäsche für alle Crewmitglieder (keine Strandhandtücher)
  • Gewässerführer und Bootshandbuch an Bord
  • Pannenhilfsdienst an 7 Tagen / Woche

 

Zusätzliche Kosten

 

  • An – und Abreise zur Basis
  • Liegegebühr pro Boot (ca. 80 € pro Woche)
  • Betriebskosten  inkl. Diesel, Gas und Schmierstoffe (Abrechnung nach Verbrauch ca. 5 € - 15 € pro Betriebsstunde) 
  • Betriebskostenkaution (Kaution wird mit Betriebskostenabrechnung verrechnet)
  • Haftungsbeschränkung im Schadensfall
  • Optionale Extras
  • Reiseversicherungen aller Art

 

Optionale Extras (nicht im Preis eingeschlossen)

 

  • Fahrräder
  • Kayak
  • Bootsreinigung
  • Vorgezogene Übernahme
  • Späte Rückgabe

 

Information

 

Ihr Hund ist gerne Willkommen an Bord!
Nehmen Sie Ihren Hund mit in den Bootsurlaub!

exkl. Kosten Haustier Reinigungszuschlag pro Hund / Woche Maximal 2 Hunde pro Boot erlaubt

 

Partner von Kanada-Reise-Laden

Reiseverlauf

Am Tag der Übergabe des Bootes findet eine theoretische und praktische Einweisung (“Charterschein” für die Zeit des Charters) durch Mitarbeiter der Gesellschaft statt. Die Führerscheinfreiheit des Charterscheins ist nicht Inhalt schuldrechtlicher Abreden, sondern Regelungsgehalt öffentlich-rechtlicher Vorschriften. Der Charterschein ermöglicht es Sportboottouristen, auf bestimmten Binnengewässern ein gechartertes Sportboot auch ohne Sportbootführerschein zu führen. Er ist eine Ausnahme von der allgemeinen Bootsführerscheinpflicht. Die Binnengewässer, die mit der Charterbescheinigung befahren werden dürfen, werden von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung festgelegt. Der Vercharterer ist zur Erteilung der Charterbescheinigung befähigt. Alle auf diesem Weg vermittelten Bestimmungen und Regeln sind durch den Charterer sorgfältig zu beachten. Der Charterer erhält vor Übergabe des Bootes Unterlagen, in denen er über die anzuwendenden Sicherheitsbestimmungen und die geltenden gesetzlichen Regelungen für die Binnenschifffahrt informiert wird.
Bootsübernahme ist ab 16:00 Uhr am Übernahmetag. Das Boot muss bis 09:00 Uhr am Rückgabetag zurückgegeben werden.

 

Die weitere Reise auf dem Rideau-Kanal bestimmen Sie in Ihrer gebuchten Zeit selbst. Sie können sich auch an die Routenvorschläge mit Angabe von Fahrzeit und Schleusenanzahl orientieren.

 

Hinweis:

Gegen Zahlung eines Aufpreises kann eine frühere Übergabe (zwischen 11:00-12:00 Uhr oder ab 14:00 Uhr) oder eine spätere Rückgabe (12:00 Uhr) vereinbart werden. Die angegebenen Übernahmezeiten beziehen sich auf die Startzeiten für den Check-In- und Einweisungs-Prozess. Es kann daher keine Abfahrt zu diesen Uhrzeiten garantiert werden.

Die Gesellschaft behält sich aus dringenden betrieblichen Gründen oder weil es Sicherheitsbestimmungen oder gesetzliche Regelungen erfordern vor, die Übernahme- oder Rückgabebasis zu ändern, die Richtung der Einwegfahrten zu wechseln, eine Hin- und Rückfahrt in eine Einwegfahrt oder eine Einwegfahrt in eine Hin- und Rückfahrt zu ändern. Diese Änderungen sind kein Stornierungsgrund. Auch besteht keinerlei Anspruch auf Kostenausgleich. Die Gesellschaft erstattet jedoch den Einwegfahrtenzuschlag, sollte eine Einwegfahrt in eine Hin- und Rückfahrt umgewandelt werden. Weitere Ansprüche durch den Charterer sind ausgeschlossen. In Einzelfällen ist es notwendig, dass die Gesellschaft den Charterer noch kurz vor Charterbeginn wegen kurzfristiger Änderungen kontaktieren muss.
Es ist die Verpflichtung des Charterers, der Gesellschaft eine Kontaktnummer zur kurzfristigen Erreichbarkeit zur Verfügung zu stellen.